Normenkontrollantrag:
Ein Normenkontrollantrag leitet Normenkontrollverfahren
ein, in welchem das Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof auf Antrag eines Betroffenen die Wirksamkeit eines
Bebauungsplanes überprüft.
Damit ein solcher Antrag wirklich effektiv ist, kann es
geboten sein, außerdem den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zu beantragen, gerichtet auf die Außervollzugsetzung
des Bebauungsplans.
Außervollzugsetzung:
Wer einen Normenkontrollantrag gegen einen
Bebauungsplan stellt, kann - häufig: sollte - daneben beantragen, denselben außer Vollzug zu setzen.
Das Oberverwaltungsgericht kann dann durch eine einstweilige
Anordnung untersagen, daß auf der Grundlage der Festsetzungen eines Bebauungsplanes Baugenehmigungen erteilt werden.
Wer diesen auf Außervollzugsetzung gerichteten Antrag
nicht stellt, läuft Gefahr, daß die Festsetzungen realisiert werden, bevor über den Normenkontrollantrag entschieden ist.
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