Ein Plakat wirbt für die Unterzeichnung
eines Bürgerbegehrens zum Erhalt eines
Gymnasiums am Ostring in Bochum, 2008.
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Deutschland. In
wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.)
einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet
sein muss, wird Bürgerbegehren genannt. Auf Landes- bzw. Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.
Eine besondere Ausprägung ist das kassierende Bürgerbegehren (auch: kassatorisches Bürgerbegehren oder
Korrekturbegehren). Darin wird kein eigener politischer Vorschlag der Bürger formuliert, sondern die Aufhebung eines kürzlich
erfolgten Beschlusses der kommunalen Vertretung gefordert. Für kassierende Bürgerbegehren gelten oftmals verkürzte Fristen.
Mehr Demokartie - Merkblatt
In der Ratsitzung am Donnerstag den 06.05.2010 habe ich in der
öffentlichen Fragestunde an die Verwaltung die Frage der Rechtmäßigeit eines Bürgebegehrens hinterfragt. Wie man
der Presse entnehmen konnte, hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Herfried Meyer diesbezüglich eine Anfrage an den Bürgermeister
gestellt.
Herr Bürgermeister Uwe Keller beantwortete die Frage mit dem Hinweis auf die NGO
(auf diesen Webseiten zu finden), dass gegen einen BPlan (ich gebe es kurz mit meinen Worten sinngemäß wieder), der eine
rege Bürgerbeteiligung vorsieht, ein Bürgebegehren nicht zulässig ist.
Wir akzeptieren dieses und fordern nunmehr alle Achimer Bürger auf, in unserer Petition
(oder per Liste, Brief oder Fax) ihre Stimme gegen den Ausbau des Kreisels abzugeben.
Nur gemeinsam können wir die Ratsherren überzeugen, diesen Umbau der Kreuzung in
einen Kreisel fallen zu lassen.
11.05.2010 Achimer Kreisblatt
Landesvorsitzender von „Mehr Demokratie“: Bürgerbegehren zum Kreisel
„leider nicht mehr möglich“
Der Rat könnte die Bürger befragen
Tim Weber, Vorsitzender des Landesverbandes Bremen-Niedersachsen des Vereins
„Mehr Demokratie“, nimmt Stellung zur Aussage des Achimer Bürgermeisters Uwe Kellner während der jüngsten Ratssitzung,
Bürgerbegehren zu Bebauungsplanverfahren wie dem Achimer Kreisel statt der Gieschen-Kreuzung seien rechtlich nicht möglich.
Der Landesvorsitzende des bundesweiten Vereins mit 5600 Mitgliedern bestätigt das
in diesem Fall, differenziert aber und hält eine Bürgerbefragung dennoch für möglich.
1. Bürgerbegehren in Achim?
Initiative Achimer Bürger gegen den Ausbaus der Gieschen-Kreuzung als Kreisel
Wir - die IAB - Initiative Achimer Bürger - werden sich innerhalb dieser Petition mit den Achimer
Bürgern aktiv für den Erhalt der jetzigen Ampelkreuzung (Behördendeutsch Licht Signal Anlage - LSA) einbringen und auf eine
Überarbeitung einer verkehrgerechten Ampelsteuerung hinwirken. Auf unserer Internetseite nennen wir Fakten, informieren Sie
sich gerne. Dort finden Sie auch die "Fahrpläne" des Rates, der Ausschüsse und der Verwaltung.
Es kann nicht angehen, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bei den Kindern und Jugendlichen eine Investition
für die Zukunft zu verhindern und an der falschen Stelle zu sparen (Kitas, Schule) - gleichzeitig aber behaupten dass der
Kreisel eine Investition für die Zukunft ist.
Wir möchten alle Bürger auf diese Situation hinweisen und zeigen Sie Flagge gegen die weitere Einführung
eines "Schildbürgerkreisels" in Achim.
Es ist das erste Mal, dass sich mehr Demokratie in Achim auftut, soll heißen, es ist das erste Bürgerbegehren in Achim.
Auf der Liste dürfen sich alle wahlberechtigten Achimer Bürger eintragen. Unser Ziel ist es, die erste
Hürde mit 2.411 Unterschriften zu "knacken" (10 % der Wahlberechtigten), dann steht der Weg zu einer endgültigen
Bürgerabstimmung - dem Bürgerentscheid nichts im Wege.
Für den Bürgerentscheid - Ablauf wie bei einer Wahl - sind dann nötig, um die Beschlüsse der Verwaltung
bzw. des Rates zu 6027 Stimmen"knacken"!
Dieses finden Sie in der Niedersächsischen Gemeindeordnung(NGO) wieder, die wir auf unserer Internstseite
in den Download-Bereich gestellt haben.
Weitere Informationen übder das "Wie" und "Wo" hier!
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