Gieschen-Kreuzung - Achim

Bürgerbegehren

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Bürgerbegehren

entnommen aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

Müssen wir unser Bürgerbegehren aufgeben? Das Begehren wohl, nicht aber die Stimmung der Achimer Bürger! Siehe unten!

Hier der LINK dazu!

Ein Plakat wirbt für die Unterzeichnung
 eines Bürgerbegehrens zum Erhalt eines
 Gymnasiums am Ostring in Bochum, 2008.

plakat_bochum.jpg

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Deutschland. In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt. Auf Landes- bzw. Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.

Eine besondere Ausprägung ist das kassierende Bürgerbegehren (auch: kassatorisches Bürgerbegehren oder Korrekturbegehren). Darin wird kein eigener politischer Vorschlag der Bürger formuliert, sondern die Aufhebung eines kürzlich erfolgten Beschlusses der kommunalen Vertretung gefordert. Für kassierende Bürgerbegehren gelten oftmals verkürzte Fristen.

Mehr Demokartie - Merkblatt

In der Ratsitzung am Donnerstag den 06.05.2010 habe ich in der öffentlichen Fragestunde an die Verwaltung die Frage der Rechtmäßigeit eines Bürgebegehrens hinterfragt. Wie man der Presse entnehmen konnte, hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Herfried Meyer diesbezüglich eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.
 
Herr Bürgermeister Uwe Keller beantwortete die Frage mit dem Hinweis auf die NGO (auf diesen Webseiten zu finden), dass gegen einen BPlan (ich gebe es kurz mit meinen Worten sinngemäß wieder), der eine rege Bürgerbeteiligung vorsieht, ein Bürgebegehren nicht zulässig ist.
 
Wir akzeptieren dieses und fordern nunmehr alle Achimer Bürger auf, in unserer Petition (oder per Liste, Brief oder Fax) ihre Stimme gegen den Ausbau des Kreisels abzugeben.
 
Nur gemeinsam können wir die Ratsherren überzeugen, diesen Umbau der Kreuzung in einen Kreisel fallen zu lassen.

11.05.2010 Achimer Kreisblatt

Landesvorsitzender von „Mehr Demokratie“: Bürgerbegehren zum Kreisel „leider nicht mehr möglich“
 
Der Rat könnte die Bürger befragen

Tim Weber, Vorsitzender des Landesverbandes Bremen-Niedersachsen des Vereins „Mehr Demokratie“, nimmt Stellung zur Aussage des Achimer Bürgermeisters Uwe Kellner während der jüngsten Ratssitzung, Bürgerbegehren zu Bebauungsplanverfahren wie dem Achimer Kreisel statt der Gieschen-Kreuzung seien rechtlich nicht möglich.
 
Der Landesvorsitzende des bundesweiten Vereins mit 5600 Mitgliedern bestätigt das in diesem Fall, differenziert aber und hält eine Bürgerbefragung dennoch für möglich.

1. Bürgerbegehren in Achim?
 
Initiative Achimer Bürger gegen den Ausbaus der Gieschen-Kreuzung als Kreisel

Wir - die IAB - Initiative Achimer Bürger - werden sich innerhalb dieser Petition mit den Achimer Bürgern aktiv für den Erhalt der jetzigen Ampelkreuzung (Behördendeutsch Licht Signal Anlage - LSA) einbringen und auf eine Überarbeitung einer verkehrgerechten Ampelsteuerung hinwirken. Auf unserer Internetseite nennen wir Fakten, informieren Sie sich gerne. Dort finden Sie auch die "Fahrpläne" des Rates, der Ausschüsse und der Verwaltung.
 
Es kann nicht angehen, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bei den Kindern und Jugendlichen eine Investition für die Zukunft zu verhindern und an der falschen Stelle zu sparen (Kitas, Schule) - gleichzeitig aber behaupten dass der Kreisel eine Investition für die Zukunft ist.
 
Wir möchten alle Bürger auf diese Situation hinweisen und zeigen Sie Flagge gegen die weitere Einführung eines "Schildbürgerkreisels" in Achim.
Es ist das erste Mal, dass sich mehr Demokratie in Achim auftut, soll heißen, es ist das erste Bürgerbegehren in Achim.
 
Auf der Liste dürfen sich alle wahlberechtigten Achimer Bürger eintragen. Unser Ziel ist es, die erste Hürde mit 2.411 Unterschriften zu "knacken" (10 % der Wahlberechtigten), dann steht der Weg zu einer endgültigen Bürgerabstimmung - dem Bürgerentscheid nichts im Wege.
 
Für den Bürgerentscheid - Ablauf wie bei einer Wahl - sind dann  nötig, um die Beschlüsse der Verwaltung bzw. des Rates zu 6027 Stimmen"knacken"!
 
Dieses finden Sie in der Niedersächsischen Gemeindeordnung(NGO) wieder, die wir auf unserer Internstseite in den Download-Bereich gestellt haben.

Weitere Informationen übder das "Wie" und "Wo" hier!

Unsere Kontaktdaten:

Initiative Achimer Bürger
für den Erhalt der Gieschen-Kreuzung
Am Schmiedeberg 6
28832 Achim
Tel.: 04202/7650-198
Fax.: 04202/7650-189
 
V.I.S.D.P. Heinz-Dieter Breu

Mit Namen oder Namenskürzeln vershene Berichte geben nicht unbedingt die Meinung der IAB-Redaktion wider.

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