Gieschen-Kreuzung - Achim

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Willkommen auf unserer Internetseite!
 
Für Sie im Internet  aufgestöbert - bei Youtube!
 
Ersteller unbekannt - vielleicht kann er sich melden!
 
Wir veröffentlichen es gerne!
 

Am Montag den 27.09.2010  waren wir Bürger eingeladen um jetzt "mit zu bestimmen" wie der Kreiselschmuck aussehen soll. Man hat uns vorher nicht gefragt, warum jetzt?
 
Ist es das berühmte Feigenblatt?
 
Oder handelt es sich um "verbale Aufgeschlossenheit" bei weitgehender Verhaltensstarre? 1)
 
Was fiel uns auf? Steine für die Gestaltung und die Diskussion über den Kreiselschmuck waren wichtiger als dieses Geld in die Zukunft der Kinder und Jugend zu investieren!
 
Soll das Gewissen der Verwaltung und der zustimmenden Ratsherren beruhigt werden?
 
Oder sollen die Achimer Bürger von den Kosten und der Rechtsverstöße abgelenkt werden?
 
Da die parlamentarische Kontrolle fehlte, haben wir die Initiative ergriffen und die Fakten und Zusammenhänge beleuchtet.
 
Wir haben in der Öffentlichkeit und in drei Verhandlungen mit der Verwaltung auf die Rechtverstöße im Verfahren hingewiesen, wie:
 
- dass die Stadt Achim sich diese Ausgaben von geplanten 1,15 Millionen € nicht leisten kann (unser primäres Anliegen, es gibt wichtigeres zu finanzieren als einen Kreisel)
 
- falsche Auskunft über das Bürgerbegehren
 
- kein rechtsgültig zustande gekommener BPlan durch fehlende Unterlagen in der Auslegungsfrist
 
- Rechtwidrige Bautätigkeiten vor dem Inkrafttreten des Bplan in der Zeit vom 06.09.2010 bis zum 17.09.2010. Die Aussage des Bürgermeisters war, die Bautätigkeiten zügig umzusetzen, dass er aber gegen geltendes Recht dieses veranlassen will, wurde uns von ihm nicht gesagt. 
 
Fazit: Das Vertrauen in die Verwaltung als auch in den Rat als parlamentarische Kontrolle ist endgültig verloren gegangen. Man kann diesen beteiligten Personen kein Vertrauen mehr entgegenbringen.
 
Ein Beispiel gefällig?
 
In der o.g. Veranstaltung sagte Herr Stefan Schuster, Vertreter der Stadt für den Bereich Wirtschaft- und Stadtentwicklung, dass die Bauarbeiten fast im Zeitplan liegen (- 1 Tag wegen der Wetterlage),  am 23.12.2010 aber alles planmäßig fertig sein soll.
 
Bedeutet dieses, dass man der Rechtsverstoß - beginn der Bauarbeiten 10 Tage vor Inkraftreten des BPlans einkalkuliert hat?
 
Mit dem Einhalten der gesetzlichen Fristen hätten die Bauarbeiten frühestens am 14.01.2011 abgeschlossen werden können (Feiertage berücksichtigt). 
 
Ist dieses Verhalten normal? Was, wenn sich ein Privat- oder Geschäftsmann sich dieses Recht herausnimmt? Bußgelder? Baustopp?

Im September 2011 ist Wahl, wir als Wählergemeinschaft sind dabei! Unterstützen Sie uns - mehr Demokratie in den Rat und die Verwaltung - Ihre Bürgermeinung in den Rat!
 
Motto:

Im September 2011 sind Wahlen und wir Achimer Bürger gehen hin!

Wir müssen dafür sorgen, dass mehr Bürgermeinung in den Rat gelangt, mehr und "wirkliche" Demokratie wieder zu Ehren kommt und Einzug in den Rat hält.

Pseudo-Veranstaltungen einer angeblichen Demokratie in Achim sind der wirklichen Demokratie nicht würdig und den Achimer Bürgern nicht zuzumuten.

1) =  „Verbale Aufgeschlossenheit bei überwiegender Verhaltensstarre“ wurde vom Soziologen Ulrich Beck geprägt. Er bezog sich auf die Einstellung von Männern zur Frauenemanzipation.

Es war einmal:

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Als offener Brief per Internet an alle Bürger Achims!

Einen guten Tag in die Runde,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass der 3. Termin (nach dem 1. Termin vom 19.07.2010 und dem 2. Termin am 12.08.2010) bei Herrn Bürgermeister Kellner am Donnerstag den 16.09.2010 stattgefunden hat. Herr Rechtsanwalt Dr. Diering sowie Herr Mudersbach haben mich begleitet.

Herr Kellner wurde von Herrn Föllenbach unterstützt.

Wir hatten vor den Gesprächen zugesagt, erst nach diesem 3. Gespräch die Öffentlichkeit zu informieren, im Gegenzug hatte Herr Kellner zugesagt, zwar unverzüglich mit den Arbeiten beginnen zu wollen, wir waren uns am Donnerstag den 12.08.2010 in der Runde aber noch einig, dass der BPlan nicht rechtskräftig ist und die Verwaltung sich an Gesetze und Vorschriften hält, soll heißen, dass die Baumaßnamen nach in Kraft treten des BPlans vorgenommen werden.

Die Verwaltung hat es aber nicht nötig, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten (Beginn der Arbeiten am 6.09.2010), jedem Bürger oder Geschäftsmann wäre bei einer vorgezogenen Baumaßnahme oder dem Anbringen einer Werbung mit einem Ordnungverfahren und Rückbau belegt worden.

Weitere Details im Abschnitt Baumaßnahme.

Thema Bplan:

Ich nenne nur zwei Punkte, die den Bplan im Normenkontroll-verfahren für unwirksam und ungültig erklärt hätten:

Fakten:

Anlagen des ausliegenden Bplan waren entgegen den gesetzlichen Richtlinien nicht einsehbar und standen in der Auslegefrist (4 Wochen) nicht zur Verfügung.

- die Anlage 3

SHP-Studie stand erst ab dem 27.04.2010, Auslegefrist war vom 6.04.2010 bis 06.05.2010, zur Verfügung! Die Studie konnte von den Bürgern also nicht ausreichend (mangels Zeit) studiert und gewürdigt werden.

- die Anlage 2

Schalltechnische Gutachten der Firma Bonk-Maire-Hoppmann GbR. stand erst nach der Auslegungsfrist (6.05.2010) zur Verfügung.
 

Nämlich ab dem 25.06.2010 um 15:01 Uhr!!!

Stellungnahme der Stadt dazu:

"Die Auslegung wurde ordnungsgemäß nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Die Bürger wurden durch ortsübliche Bekanntmachung auf die geplante Auslegung hingewiesen. In der Bekanntmachung wurde auf die Dauer der Auslegung hingewiesen.  In der Bekanntnmachung wurde auf die Dauer der Auslegung hingewiesen und den Ort zur zur Einsichtmahme der Unterlagen hingewiesen. Die vorlöiegenden Untersuchungen lagen schon vor Beginn der Auslegung bei dem zuständigen Fachbereich zur Einsicht bereit".

Anmerkung von mir, wie kann etwas einsehen, was im Rathaus bzw. der Verwaltung nicht ausgelegt bzw. vorhanden ist, auch in der gesetzlichen Frist nicht auffindbar war, dann am 25.06.2010 um 15:01 Uhr, wohl nach langem suchen (man hat es in der gesetzlichen Auslegefrist nicht geschafft) auftauchte.

Hier bereiten wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen in der Fachabteilung vor, diese werden wir öffentlich machen.
 
!!! Wo ist die parlamentarische Kontrolle? Wo ist der Aufschrei der Ratsherren gegen das rechtswidrige Verhalten der Stadtverwaltung? !!!

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Thema Baumaßnahme:

Dieses bedeutet, dass Arbeiten die durch den Bplan abgedeckt werden, erst nach "in Kraft treten" hätten vorgenommen werden dürfen.

Dieses "in Kraft treten" hat man aber nicht abgewartet sondern unter "in Kaufnahme" eines Gesetzes-Verstoßes gegen gültiges Recht die Bauarbeiten rechtswidrig begonnen. Dieses um vollendete Tatsachen zu schaffen!

Dieser Sachverhalt ist durch Herrn Dr. Diering der Verwaltung
ausdrücklich noch einmal da gestellt worden - heißt im Klartext, dass die Stadt Achim vom 6.09.2010 bis zum 17.09.2010 "schwarz" ohne gesetzliche Grundlage hat arbeiten lassen und damit Tatsachen geschaffen, die aus unserer Einschätzung zwar hätten blockiert werden können, dieses sicherlich aber nur mit dem Unmut der Achimer Bürger über eine längere Bauphase durch den erzwungenen Baustopp.

Außerdem würde man für Rechtsanwälte und Verfahren Geld ausgeben, für einen Erfolg der dann zu spät kommt.

Die Verwaltung wird dann einen, diesmal mit dem Einhalten aller
Vorschriften, neuen BPlan auslegen, so dass der Kreisel letzt Endes dann doch gebaut würde.

Da die Meinung des Teil der beratungsresistenten Ratsherren, die die Bürgermeinung in Achim nicht wahrnehmen bzw. mit Füßen treten (BASTA-Fraktioon, was sind schon 2600 Bürgerstimmen, die Zahl wurde auch noch angezweifelt) nicht änderbar ist (Sachargumente waren schon lange nicht mehr gefragt), haben wir beschlossen, verlorenem Geld der Stadtverwaltung nicht noch Geld und Zeit hinterher zu werfen sondern den Blick nach vorne zur richten und die Energie auf den Kommunahlwahltermin am 11. September 2011 zu richten. Hier weren wir uns als Wählergemeinschaft im zur Wahl stellen und rechnen mit Ihrer Unterstützung. 

Stand "heute" ist der BPlan im Amtsblatt veröffentlicht und ab Freitag den 17.09.2010 rechtskräftig, wir äußern dazu auch unsere Vermutung.

Die Stadt hätte die Veröffentlichung im Amtsblatt aber auch vorher
längst veranlassen können.

Die Vermutung:

Ein Normenkontrollverfahren mit der Außervollzugesetzung
kann sich erst gegen einen rechtsgültigen (also im Amtsblatt
veröffentlichten) BPlan richten und hätte einige Wochen bei Gericht in Anspruch genommen.

Gegen einen nicht "vorhandenen" BPlan kann das o.g. Verfahren
logischerweise nicht angestoßen werden.

Es gibt mehrer Gründe, die den BPlan im Normenkontrollverfahren
"gekippt" hätten, ein wesentlicher Grund ist, dass die zum BPlan
gehörigen Unterlagen in der Auslegefrist (Ablauf 06.05.2010) nicht zur Verfügung standen sondern erst lange nach Fristende, nämlich am 22.06.2010 15:08 zur Verfügung gestellt wurden!

Wenn man diesen Gedankengang zu Ende führt, bedeutet dieses, dass man hier schon eine Strategie sehen kann.

Wir haben dann gemeinsam mit Herrn Dr. Diering den Weg einer
einstweiligen Verfügung überlegt, dieses dann aber aus folgenden Gründen verworfen:

- das Kostenrisiko kann ganz schnell eine nicht mal eben aus der
Portokasse zu begleichend Summe ausmachen,

- durch die vollendeten Tatsachen, die die Stadt rechtswidrig veranlasst hat, nur ein Alptraum für die Achimer Bürger verlängert worden wäre,

- der BPlan wäre dann von der Verwaltung zu erneuern,

- der Kreisel würde dann doch gebaut (es sei denn, die Ratsherren hätten ihre Entscheidung neu überdacht),

- die Baustelle und Bauzeit würde sich entsprechend hinziehen (ganz schnell 6 bis 24 Monate),

- welche Entscheidung dann fällt, ist nicht auszumachen,

- dieses hätte bedeutet, das wir Achimer Bürger in dieser Zeit mit dieser provisorischen Kreuzung hätten leben müssen,

- dieses wäre aus unserer Sicht der Tatsachen die die Stadt Achim geschaffen hat, für die Bürger keine glückliche und bürgerfreundliche Lösung.

Aus diesem Grunde haben wir auf rechtliche Schritte verzichtet, eine Kooperation mit der Stadt war nicht möglich bzw, ist gescheitert (z.B. die laut Gutachten leistungsfähigere und nur 10% der Baukosten verschlingende im Verhältnis zum Kreisel optimierte Ampellösung - 72.400 € zu derzeit (!) 510.000 €).

Thema Bürgerbegehren:

Eine kleine Rückblende, im März (Donnerstag der 11.03.2010) stellte ich vor der Ratssitzung die Frage an den Rat bzw. den Bürgermeister, welche Bedingungen an ein Bürgerbegehren geknüpft werden, um den Bau des Kreisel bzw. den Umbau der Kreuzung zu verhindern. Die dort genannten Zahlen waren zwar nicht richtig, waren aber dank der Presse danach  schnell verfügbar.

Danach hat Herr Herfried Meyer, Fraktionsvorsitzender der SPD (am 6.05.2010 war auch noch eine Ratssitzung) einen Brief an den Bürgermeister gerichtet verbunden mit der Frage, ob ein Bürgerbegehren gegen einen Bebauungsplan rechtlich zulässig ist.

Wie wir alle wissen, ist in Niedersachsen gegen Bebauungspläne kein Bürgerbegehren zulässig.

Meine Frage im März war aber eine andere, nämlich welche Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren sind erforderlich, um den Kreisel nicht zu bauen.

Ich selbst habe den Aussagen des Bürgermeisters glauben geschenkt und ihm vertraut. Wie ich aber aufgrund des Rechtsrates jetzt feststellen muss, ist die Antwort an Herrn Herfried Meyer richtig beantwortet worden, meine aber nicht.

Und jetzt kommt für mich der "Hammer", gegen die Umsetzung des
Bebauungsplanes (also den Umbau in einen Kreisel) ist ein Bürgerbegehren zulässig. Diese Rechtsauffassung teilt auch Herr Dr. Diering.

Warum hat man dass mir bzw. uns verschwiegen? Oder wusste man es nicht besser? Warum die falsche Auskunft?

Auch hier kann man nur eine Strategie vermuten.

Zumal ausdrücklich bestätigt wurde, dass die Fördermittel innerhalb der Stadterneuerung woanders eingesetzt werden können, bedeutet, dass der Ampel (wie im Gutachten bestätigt die gleiche Leistungsfähigkeit bescheinigt wird) nach neuem Ratsbeschluss umgesetzt werden kann.

Hier bereiten wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Achimer Verwaltung bei der Kommunal-Aufsicht beim Landkreis Verden vor, auch dieses werden wir im Internet öffentlich machen bzw. begleiten.

Thema Luxus - Kosten

Kann Achim sich den Luxus und die Ausgaben des Kreisel leisten?

Nur zwei Punkte aktuell.
 
Wie Sie der Presse entnehmen können, soll in Achim in den wichtigsten Zukunftsinvestitionen gekürzt werden, Bildung, Schulen und Kindergärten.

Anmerkung:
 
Argument für den Kreiselbau, als ich dieses im März(?) Herrn Junker (stellvertretender Bürgermeister) vorhielt, dass wir die Kinder und Jugendlichen vernachlässigen, Antwort:"Herr Breu, so dürfen Sie dass nicht sehen, der Kreisel ist eine Investition für die Zukunft"!

Umkehrschluss, die Investition in Kindergärten, Schulen und Bildung ist aus Sicht der Kreiselbefürworter (BASTA-Fraktion) keine Investition für die Zukunft! Dieses stimmt mich schon sehr traurig und macht mich wütend.

Noch eine Begebenheit, die Stadt hat den 6 Feuerwehren PCs mit dem möglichen Internetzugang per DSL zur Verfügung gestellt. Dieses dient u.a. der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit Gefahrgut. Hier ist sofort das richtige Verhalten der Feuerwehrleute abzuleiten und unsere Mitbürger, die freiwillig sich für andere Mitbürger vieler Gefahren aussetzen, haben diese Information sofort zur Hand.

Die Verwaltung hat diese DSL-Zugänge auf Eis gelegt, mit der Begründung, dass die 20,00 € mtl. (je Feuerwehr also zusammen  120,00 € mtl.) eingespart werden müssen.

Also stehen jetzt 6 PCs bei den Feuerwehren, ja irgend etwas wird man selbstverständlich ohne Internetzugang noch machen können. Und wenn sie dort eben nur im Wege oder als Staubfänger stehen.

Motto:

Im September 2011 sind Wahlen und wir Achimer Bürger gehen hin!

Achtung: Neue historische Bilder in der Fotogalerie (Siehe LINK-Sammlung - Bilder)

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Schicken Sie gerne Ihre Anfrage an info@gieschen-kreuzung.de

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Unsere Kontaktdaten:

Initiative Achimer Bürger
für den Erhalt der Gieschen-Kreuzung
Am Schmiedeberg 6
28832 Achim
Tel.: 04202/7650-198
Fax.: 04202/7650-189
 
V.I.S.D.P. Heinz-Dieter Breu

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