Gieschen-Kreuzung - Achim

Normenkontrollantrag - Außervollzugsetzung
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Die Verwaltung der Stadt zwingt uns wohl zu einem Weg, den wir uns ersparen wollten.
 
Nach den vorliegenden (bisher nicht veröffentlichen Terminen!) bleibt den Bürgern der Stadt Achim als auch uns wahrscheinlich keine andere Wahl.
 
Ein kurze Abhandlung zu den Verfahren: 

Normenkontrollantrag:

Ein Normenkontrollantrag leitet Normenkontrollverfahren ein, in welchem das Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof auf Antrag eines Betroffenen die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes überprüft.
 
Damit ein solcher Antrag wirklich effektiv ist, kann es geboten sein, außerdem den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zu beantragen, gerichtet auf die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans.

Außervollzugsetzung:

Wer einen  Normenkontrollantrag  gegen einen Bebauungsplan stellt, kann - häufig: sollte - daneben beantragen, denselben außer Vollzug zu setzen.
 
Das Oberverwaltungsgericht kann dann durch eine einstweilige Anordnung untersagen, daß auf der Grundlage der Festsetzungen eines Bebauungsplanes Baugenehmigungen erteilt werden.
 
Wer diesen auf Außervollzugsetzung gerichteten Antrag nicht stellt, läuft Gefahr, daß die Festsetzungen realisiert werden, bevor über den Normenkontrollantrag entschieden ist.

Unsere Kontaktdaten:

Initiative Achimer Bürger
für den Erhalt der Gieschen-Kreuzung
Am Schmiedeberg 6
28832 Achim
Tel.: 04202/7650-198
Fax.: 04202/7650-189
 
V.I.S.D.P. Heinz-Dieter Breu

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