Gieschen-Kreuzung - Achim

Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung

Home
Neu - Aktuell: Lokalpolitik wird geächtet!
Der Kommentar dazu: Dagegen-Kultur
Präambel
Historie
Tatsachen - Fakten
Presse - Berichte
Wichtige Termine !!
Bürgerbegehren
Aussagen der Politiker
Die Kosten
Bürger wollen kein Wachstum um jeden Preis
Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung
"Bürgerkreisel" in kleinen Städten
Downloads
Link-Sammlung - Bilder
Stimmenbarometer
Bebauungsplanverfahren
Der Terminplan - Abriss
Normenkontrollantrag - Außervollzugsetzung
Simulation Nr. 1
Simulation Nr. 2
Simulation Nr. 3 + 4
Simulation Nr. 5 LSA
Einflusses von Fußgängern
Planungsunterlagen - Vortrag vom 09.06.2010 im KASCH
Die Kosten - neue Betrachtung
Stimmungsbarometer vs. Kommunalwahl
Kommentar zur Ratssitzung vom 17.06.2010
Die Abstimmung im Rat am 17.06.2010
Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011
Sitemap - Suchen
Kontakt - Impressum - Gästebuch - BLOG

logo_mit_schrift_6.jpg

 
 
Ist die barrierefreie Verkehrsraumgestaltung berücksichtigt? Und wenn ja wie?

Hier Auszüge aus den Hinweisen und Verordnungen des SOZIALVERBAND DEUTSCHLAND von Walter Hirrlinger  -  Präsident.

Vorwort

von Walter Hirrlinger

Präsident


Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) aus dem Jahr 2002 und den Gleichstellungsgesetzen der Länder wurden die rechtlichen Grundlagen für die Herstellung möglichst weitreichender Barrierefreiheit in Deutschland geschaffen.

In der Folgezeit wurden, sofern durch die Gleichstellungsgesetze noch nicht direkt geschehen, weitere Fachgesetze entsprechend geändert. Damit verfügen Bund und Länder nunmehr über rechtliche Instrumente, die den Prozess hin zu einer gebauten Umwelt, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt, unumkehrbar machen und die Barrierefreiheit zum Planungsgrundsatz erheben. Gleichzeitig wurde mit der Einführung bzw. Änderung der angesprochenen Gesetze den Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen auf zahlreichen Ebenen ein Mitspracherecht eingeräumt.

Darüber hinaus findet in den Bereichen, in denen ein solches Recht gesetzlich nicht verankert ist, oftmals trotzdem eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderung in Planungs- und Ausführungsprozessen statt. So sehr der rechtliche Rahmen in unserem Land in der Zwischenzeit auch die Herstellung möglichst weitreichender Barrierefreiheit befördern mag, so sehr wurden die Beauftragten und Beiräte der Menschen mit Behinderung sowie die Behindertenverbände in der Vergangenheit aber auch von der Politik allein gelassen, wenn es darum ging, ob und wie sie ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können.

In der Regel sind die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen ehrenamtlich tätig und verfügen naturgemäß nicht über das Fachwissen der Stadtplaner, Architekten und Ingenieure, mit denen sie in der Diskussion stehen. Dies führt dazu, dass ein fachlicher Austausch nur selten auf gleicher Augenhöhe erfolgen kann, was der Herstellung tatsächlicher Barrierefreiheit nicht gerade zuträglich ist.

Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die Verkehrsraumgestaltung.

Anders als im Hochbau existieren für diesen Bereich in Bezug auf die Barrierefreiheit nicht nur wenige DIN-Normen, sondern zahlreiche und bisweilen sehr komplexe technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Anders auch als bei den einschlägigen DIN-Normen sind an der Erarbeitung der geltenden Regelwerke der FGSV die Verbände der Menschen mit Behinderung nicht beteiligt gewesen. Alles in allem ist es also nicht verwunderlich, dass in der Vergangenheit die Nachfrage seitens der Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen nach Hilfestellungen und Erläuterungen für die Planung und Ausführung eines barrierefreien Straßen- und Verkehrsraumes sehr groß war.

Aus diesem Grund hat sich der Sozialverband VdK Deutschland entschieden, vorliegendes Handbuch „Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung“ sowie ein dazugehöriges Übungsheft herauszugeben. Die fachliche Bearbeitung erfolgte durch das Institut für Mobilität & Verkehr an der TU Kaiserslautern sowie das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität in Mainz.

Das Handbuch legt anschaulich dar, welche Planungsvorgaben die verschiedenen technischen Regelwerke der FGSV und des DIN für die barrierefreie Straßen- und Verkehrsraumgestaltung enthalten. Ferner werden auch Regelwerke erläutert, die sich nur auf Teilbereiche des Verkehrsraumes wie beispielsweise die Stationen der Deutschen Bahn beziehen.

Darüber hinaus werden gute Beispiele einer barrierefreien Umweltgestaltung behandelt, die in der einschlägigen Fachliteratur zu fnden sind. Da sich das Handbuch in erster Linie an die Beauftragten und Beiräte behinderter Menschen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände richtet, wurde großen Wert darauf gelegt, die einzelnen Regelwerke nicht kommentarlos abzuhandeln. Vielmehr wurden Übereinstimmungen, größtmögliche Schnittmengen sowie Widersprüche herausgearbeitet.

Deren Darstellung soll es den Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen ermöglichen, bei der Planung bzw. baulichen Ausführung konkreter Maßnahmen vor dem Hintergrund der Existenz verschiedener Regelwerke fachlich fundiert abzuwägen und in der Diskussion mit den zuständigen Planern die im Sinne der Barrierefreiheit sachgerechteste Lösung zu finden.

Um insbesondere kommunalen Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen sowie einzelnen in der Verkehrsraumgestaltung engagierten Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, sich zusätzlich zu qualifizieren, ist neben dem vorliegenden Handbuch auch ein Übungsheft erschienen. Darin werden besonders komplexe und schwierig zu beurteilende Planungssituationen dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt.

Handbuch und Übungsheft sollen den verschiedenen Akteuren vor Ort auch dazu dienen, eigenständig Seminare zur Fort- und Weiterbildung durchzuführen. Selbstverständlich stehen darüber hinaus sowohl der VdK als auch die oben erwähnten Institute für Schulungsveranstaltungen zur barrierefreien Verkehrsraumgestaltung gerne zur Verfügung. 
 
Die Bearbeitung dieses Handbuches erfolgte durch das Institut für Mobilität & Verkehr an der TU Kaiserslautern sowie dem Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität in Mainz.

Es legt anschaulich dar, welche Planungsvorgaben die verschiedenen technischen Regelwerke der FGSV und des DIN für die barrierefreie Straßen- und Verkehrsraumgestaltung enthalten. Ferner werden auch Regelwerke erläutert, die sich nur auf Teilbereiche des Verkehrsraumes wie beispielsweise die Stationen der Deutschen Bahn beziehen. Darüber hinaus werden gute Beispiele einer barrierefreien Umweltgestaltung behandelt, die in der einschlägigen Fachliteratur zu finden sind.

Da sich das Handbuch in erster Linie an die Beauftragten und Beiräte behinderter Menschen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände richtet, wurde großen Wert darauf gelegt, die einzelnen Regelwerke nicht kommentarlos abzuhandeln. Vielmehr wurden Übereinstimmungen, größtmögliche Schnittmengen sowie Widersprüche herausgearbeitet. Deren Darstellung soll es den Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen ermöglichen, bei der Planung bzw. baulichen Ausführung konkreter Maßnahmen vor dem Hintergrund der Existenz verschiedener Regelwerke fachlich fundiert abzuwägen und in der Diskussion mit den zuständigen Planern die im Sinne der Barrierefreiheit sachgerechteste Lösung zu fnden. Um insbesondere kommunalen Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen sowie einzelnen in der Verkehrsraumgestaltung engagierten Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, sich zusätzlich zu qualifizieren, ist neben dem vorliegenden Handbuch auch ein Übungsheft erschienen. Darin werden besonders komplexe und schwierig zu beurteilende Planungssituationen dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt. Handbuch und Übungsheft sollen den verschiedenen Akteuren vor Ort auch dazu dienen, eigenständig Seminare zur Fort- und Weiterbildung durchzuführen. Selbstverständlich stehen darüber hinaus sowohl der VdK als auch die oben erwähnten Institute für Schulungsveranstaltungen zur barrierefreien Verkehrsraumgestaltung gerne zur Verfügung.

FGSV = Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

Das Handbuch für Barrierefreiheit

Das Übungsheft mit Ideen und Überlegungen

Unsere Kontaktdaten:

Initiative Achimer Bürger
für den Erhalt der Gieschen-Kreuzung
Am Schmiedeberg 6
28832 Achim
Tel.: 04202/7650-198
Fax.: 04202/7650-189
 
V.I.S.D.P. Heinz-Dieter Breu

Mit Namen oder Namenskürzeln vershene Berichte geben nicht unbedingt die Meinung der IAB-Redaktion wider.

Gehostet bei COMPRO-TEL.NET

dem Telekommunikationsservice der COMPRO(c) Computerprogramme

Gesponsert von Datamobile.ws