Noch zu § 4, 6:
Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden behält sich der Anbieter die fristlose Kündigung vor. Schadensersatz- oder
sonstige Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen
des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet
sich der Kunde, dem Anbieter von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung
des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.
§ 5 Providerwechsel, Löschung
1. Bei allen über den Anbieter registrierten Domainnamen wird der Kunde als Eigner eingetragen und kann gemäß den Bestimmungen
dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die
entsprechende TopLevel-Domain (z.B. .de) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen
Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Es ist somit in jedem Fall
eine gesonderte Kündigung des geschlossenen Vertrages erforderlich.
2. Kündigungen der Domain sind nur per Post oder Fax möglich.
3. Kann der Anbieter dem KK Antrag (Providerwechsel) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig statt geben, weil
der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen
Voraussetzungen nicht erfüllt sind/waren, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte(n) Domain(s) zum Kündigungstermin
bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen (CLOSE). Der Kunde verliert damit das Nutzungsrecht an der/den gelöschten
Domain(s). Der Kunde ist alleine dafür zuständig, die rechtzeitige Durchführung des Providerwechsels sicher zu stellen und
erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für
den Kunden bei einer erfolgten Löschung seiner Domain(s) nicht, sofern dem Provider nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen werden kann. Zudem stellt er den Provider ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
4. Der Anbieter behält sich vor, KK-Aufträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des
Kunden beglichen sind. Der Kunde hat die daraus entstehenden Folgekosten zu tragen. Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben
sich hierdurch nicht. Ergänzend gilt §5.3.
§ 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Gegen Forderungen des Anbieters steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen
Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit dem Anbieter zu.
§ 7 Höhere Gewalt
1. Der Anbieter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen
Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen
Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall
von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (z.B. Leitungsprobleme bei der Level3 Communications GmbH), Störungen
im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern,
Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
Der Kunde stellt den Anbieter diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche
ergeben sich für den Kunden bei nicht durch den Anbieter zu verantwortenden Ausfällen nicht.
2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall,
Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig. Der Kunde
ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Anbieter erstellt Sicherungskopien (Backup) nur für im Bereich
des Anbieters liegende Datenverluste (Hardwareausfall, usw.).
§ 8 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, beträgt
diese 12 Monate.
2. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht etwas anderes aus der
jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifs hervorgeht bzw. der Vertrag fristgerecht gekündigt wird.
3. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 8 Wochen zum Ende der jeweiligen (Mindest-) Laufzeit.
4. Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden behält sich der Betreiber ein Sonderkündigungsrecht
mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts
und/oder Systemen des Anbieters durch den Kunden. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurück erstattet. Schadensersatz-
oder sonstige Ansprüche ergeben sich daraus für den Kunden nicht.
5. Wird der Provider mit der Durchführung eines Domainumzuges (Providerwechsel) beauftragt, so rechtfertigt die Ablehnung
der Umkonnektierung durch an bisherigen Provider nicht den Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden. Vielmehr sind die vereinbarten
Entgelte und Gebühren unabhängig davon zu entrichten, ob ein KK-Auftrag durchgeführt werden kann oder nicht, da dies Zustimmung
oder Ablehnung nicht im Einfluß- und Verantwortungsbereich der COMPRO(c) Computerprogramme liegt. Entgelte und Gebühren sind
grundsätzlich ab Beginn der Leistungserbringung (Freischaltung des Kundenmenüs, Start der Registrierung bzw. des KK-Antrages)
zu erbringen.
§ 9 Datenschutz
1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG)
darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende
Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt dem
ausdrücklich zu.
2. Soweit sich der Anbieter zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt,
die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
3. Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen
Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.
4. Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass
unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird den Anbieter sofort unterrichten, wenn ein entsprechender
Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Anbieter, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden
und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien
ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.
5. Der Anbieter darf auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen
personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses
(d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung
und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten) (§ 5 TDDSG). Diese Befugnis gilt auch für einen von
dem Betreiber beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.
6. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres
gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegen stehen. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung
gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen
abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen
sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im übrigen darf die Löschung
von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen
dies erfordert.
7. Der Anbieter erfasst die aktuelle "IP-Nummer" des Kunden bei Aufgabe der Bestellung und Nutzung des Kundenmenüs zusammen
mit Datum, Uhrzeit und weiteren relevanten Daten. Diese werden vertraulich behandelt und nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen
oder dergleichen verwendet. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, eine Bestellung oder Vorgänge im Kundenmenü bei
Problemen, Unklarheiten usw. nachvollziehen zu können. Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Daten auf Verlangen
einer Staatsanwaltschaft oder eines ordentlichen Gerichts offen zu legen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Bremen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf
Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist
- soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
- Bremen. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand
zu erheben.
2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen
entsprechend.
4. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig
ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht
vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.
Das Kleingedruckte (die AGBS) finden Sie hier!
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