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Gewaltenteilung - was ist das, was soll sie und wie steht es mit ihr in unserem Land?

 

Der LINK zum Grundgesetz!

 

Zum Grundgesetz

Die klassische Staatslehre unterscheidet zwischen drei Staatsgewalten, der ersten Gewalt (gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlament), der zweiten Gewalt (ausführende Gewalt = Exekutive, bestehend aus Regierung und Verwaltung) und der dritten Gewalt (rechtsprechende Gewalt = Judikative = Richter).
 
Die erste Gewalt stellt die Spielregeln (Gesetze) auf, nach denen der Staat funktionieren soll und denen alle unterworfen sind (vgl. Art 20 Grundgesetz).
 
Die zweite Gewalt handelt praktisch im Rahmen der Gesetze (macht die Politik, führt die Gesetze aus).

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Die dritte Gewalt (vgl. Art. 92 Grundgesetz) wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden (beispielsweise auch darüber, dass sich die zweite Gewalt an die von der ersten Gewalt festgelegten Spielregeln hält).

 

Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht. Andernfalls hätte man nicht mehr eine Aufteilung der Staatsgewalt auf drei verschiedene Machtträger, sondern die Alleinherrschaft einer einzigen Gewalt, was die Gewaltenteilung gerade verhindern soll.
 
Im Jahre 1532 veröffentlichte der Italiener Niccolò Machiavelli sein Werk "Der Fürst". Es war eine Bedienungsanleitung für machtorientierte Politiker.
 
Hieraus ein Zitat: "....Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt. Denn der Pöbel hält sich immer an den Schein und den Erfolg; und in der Welt gibt es nur Pöbel...".
 
Die Ratschläge Machiavellis sind bis zum heutigen Tage eine Versuchung für jeden Karrierepolitiker und für manchen die konkrete Handlungsanweisung.
 
Politische Denker der Aufklärung suchten immer wieder den allgegenwärtig drohenden Schatten Machiavellis zu bannen, nicht zuletzt um die Freiheit des Menschen vor den jeweils Mächtigen zu schützen.
 
So entstanden die modernen Ideen von Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Der Engländer John Locke, der Franzose Charles de Montesquieu und der Deutsche Immanuel Kant gehörten zu ihren Verfechtern. Der Rechtsstaat wurde auf Beine gestellt. Auf drei Beine.
 
Gewaltenteilung ist ein Strukturprinzip, ein Bauteil für die Staatsordnung, das deren Funktionieren in einer bestimmten Weise beeinflussen soll.
 
Wer für die Verteilung der staatlichen Gewalt auf unterschiedliche Organe des Staates ist, erstrebt damit die Bändigung der Macht des Staates durch ein System des Miteinanders und des Gegeneinanders, des Zusammenwirkens und des Kontrollierens von und durch diejenigen, denen die Macht anvertraut ist.
 
Warum soll Macht gebändigt werden?
 
Dies soll Freiheit ermöglichen und auf Dauer sichern sowie bessere Sachentscheidungen zeitigen.
 
Wenn Gewaltenteilung ein Strukturprinzip ist, ist sie dann nicht nur ein akademisches Problem, eben für Akademiker?
 
Dass dem ganz und gar nicht so ist, ergibt sich schnell mit der Überlegung: was wäre ohne Gewaltenteilung?
 
Die jüngere Geschichte bietet abschreckende Beispiele: Weder das Nazi- noch das SED-Regime wollten von Gewaltenteilung etwas wissen und dies hat die konkreten Lebensverhältnisse vieler, wenn nicht sogar aller Menschen nachhaltig beeinträchtigt.